Fehlgeburten, medizinisch Aborte, kommen relativ häufig vor. Bei etwa jeder fünften Schwangerschaft kommt es zu einer Fehlgeburt. Bei einer Fehlgeburt bis zur 12. Schwangerschaftswoche spricht man von einem Frühabort. Eine Fehlgeburt kann unterschiedliche Ursachen haben, die entweder bei der Mutter oder dem Kind liegen. Vaginale Blutungen oder Unterleibsschmerzen können Anzeichen für eine drohende Fehlgeburt sein.
Nicht jede Schwangerschaft entwickelt sich komplikationslos. Gerade im Frühstadium der Schwangerschaft kommt es relativ häufig zu Spontanaborten. Man schätzt, dass etwas 20% der Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt enden. Mit zunehmendem Alter der Mutter steigt das Risiko an. Frauen über 35 Jahren erleiden etwa doppelt so häufig Fehlgeburten wie Frauen unter 30 Jahren. Die Gründe für eine Fehlgeburt können sehr unterschiedlich sein und entweder bei der Mutter oder beim Kind liegen. Infektionen, Hormonelle Störungen, Gerinnungsstörungen, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Uterusmyome oder eine Gebärmutterhalsschwäche können mütterliche Ursachen für eine Fehlgeburt sein. Auf Seiten des Fötus sind es meist Missbildungen und Chromosomenanomalien (z.B. Down Syndrom), die zu einer Fehlgeburt führen.
Schmierblutungen, Unterleibsschmerzen oder Kontraktionen der Gebärmutter können Anzeichen für eine drohende Fehlgeburt sein. Der Abgang von Blutklumpen, Gewebeanteilen und das plötzliche Nachlassen von Schwangerschaftszeichen wie morgendliche Übelkeit deuten auf eine durchgemachte Fehlgeburt hin. In der Frühphase der Schwangerschaft kann die Fehlgeburt auch unbemerkt geschehen.
Bei ersten Anzeichen von Unregelmässigkeiten oder Beschwerden sollte sofort eine gynäkologische Abklärung stattfinden. Drohende Aborte können manchmal mit Bettruhe, wehenhemmenden Medikamenten und mit der Behandlung von möglichen Risikofaktoren verhindert werden. Nur eine Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter kann letztlich Klarheit darüber verschaffen, ob eine Fehlgeburt stattgefunden hat oder nicht.
Bei einem unvollständigen Abort oder wenn der abgestorbene Fötus in der Gebärmutter verbleibt, werden wehenfördernde Medikamente eingesetzt. Gelegentlich ist nach einer Fehlgeburt eine Ausschabung der Gebärmutter notwendig. Mehr dazu finden Sie im Kapitel Gebärmutteroperationen.
Jede Fehlgeburt ist ein einschneidendes und belastendes Erlebnis für die Eltern. Eine professionelle psychotherapeutische Begleitung kann helfen, das Erlebnis zu verarbeiten. Totgeborene Kinder mit einem Mindestgewicht von 500 Gramm oder nach der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche müssen zwingend beim Zivilstandsamt registriert werden. Um die Trauerarbeit zu erleichtern und eine allfällige Bestattung zu vereinfachen, können die Eltern aber auch Fehlgeburten unter 500 Gramm und vor der 22. Schwangerschaftswoche beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
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