Public Affairs unterstützt Hirslanden gruppenweit in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen an der Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und organisiert und gestaltet externe Beziehungen. Es vertritt die Interessen von Hirslanden unter anderem in branchenrelevanten Verbänden und Organisationen wie ospita, economiesuisse, dem Schweizer Gewerbeverband oder den kantonalen und nationalen Spitalverbänden.
Die Hirslanden-Gruppe möchte als grösstes medizinisches Netzwerk der Schweiz mit ihrem Handeln einen Beitrag leisten, damit sich Transparenz, Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem verbessern, so dass die Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung auch längerfristig sichergestellt ist. Die Strategie von Hirslanden stellt die Generierung eines Mehrwerts für die Gesellschaft ins Zentrum ihrer Leistungserbringung. Massgebend ist immer die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität. Die Behandlung der Patientinnen und Patienten erfolgt unabhängig ihres Versicherungsstatus bei bestmöglicher Qualität, zur grössten Zufriedenheit und gleichzeitig zu möglichst tiefen Kosten für die Gesellschaft.
Globalbudget, Zielvorgabe und Kostenbremse
Der Bundesrat möchte das Wachstum der Kosten im Gesundheitswesen beschränken. Gleiches verlangt eine hängige Volksinitiative der Partei die Mitte. Kosten zu begrenzen, ohne Leistungen zu streichen, ist jedoch erfahrungsgemäss nicht möglich. Ein Globalbudget führt zur Rationierung von Behandlungen und Wartelisten, wie dies Beispiele aus dem Ausland zeigen. Gegen Ende eines Monats oder des Jahres müssen Patientinnen und Patienten teilweise monatelang auf einen Eingriff warten. Zudem können Globalbudgets das Kostenwachstum nicht zwingend bremsen. So weisen Kantone mit Globalbudget durchschnittlich ein höheres Ausgabenwachstum für die stationäre Spitalversorgung aus.
Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen zu einem fragwürdigen politischen Bazar und gefährden die sehr gute dezentrale Schweizer Gesundheitsversorgung. Der Zugang von allen Patientinnen und Patienten zu einer guten Medizin wird gefährdet. Stattdessen fordert Hirslanden die konsequente Anwendung des bestehenden Krankenversicherungsgesetzes (KVG), insbesondere die Einhaltung der Kriterien zur Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von medizinischen Leistungen (WZW). Der Bundesrat soll sich stärker auf die Grundsätze des regulierten Wettbewerbs konzentrieren und die bestehenden Rollenkonflikte der Kantone kritisch analysieren und entschärfen.
Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit (WZW)
Seit 1996 sind die Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Allerdings werden sie leider nur teilweise umgesetzt. Nur was wirklich wirksam, zweckmässig und vor allem auch wirtschaftlich ist, sollte über die Grundversicherung geleistet und finanziert werden. Erfüllen medizinische Leistungen eine der Vorgaben nicht, so ist dies nicht über die Allgemeinheit, sondern über eine Zusatzversicherung zu finanzieren. Hirslanden fordert eine operationalisierte Umsetzung der WZW-Kriterien.
Mehrfachrollen der Kantone
Ein Hauptproblem im Schweizer Gesundheitswesen ist die Mehrfachrolle der Kantone. Sie agieren gleichzeitig als Leistungsbesteller, Finanzierer, Eigentümer, Leistungserbringer, Aufsichtsbehörde, Tarifgenehmiger und Planer. Solange diese Interessenkonflikte nicht gelöst sind, haben die Kantone einen Anreiz, ihre eigenen Spitäler zu bevorzugen und damit die Privatspitäler zu benachteiligen. Dies geschieht unter anderem bei der Vergabe von Leistungsaufträgen (kantonale Spitalplanung), bei der interkantonalen Planung der Hochspezialisierten Medizin (HSM), bei der Gewährung von Darlehen, bei der Zulassung von Ärzten und bei der Gewährung von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL).
Um einen fairen Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern zu garantieren, gilt es, die Rollenkonflikte der Kantone zu lösen. Insbesondere sollte der Regulator selber keine Leistungen bereitstellen.
Hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
Die Kantone haben gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) den Auftrag, die Hochspezialisierte Medizin zu koordinieren. Sie haben aber als Spitaleigner immer wieder Anreize, ihre eigenen Spitäler mit Leistungsaufträgen zu bevorzugen. Dies wurde von den Gerichten zahlreiche Male sanktioniert. Hirslanden fordert gleich lange Spiesse und ein faires Verfahren bei der Hochspezialisierten Medizin.
Ambulantes Operieren
Fortschritte in der Medizin, der steigende Kostendruck im Gesundheitswesen, aber auch veränderte Patientenbedürfnisse führen zu einer Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Sektor. Seit Januar 2019 werden schweizweit bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet, wobei begründete Fälle von dieser Regelung ausgenommen sind. Zahlreiche Kantone haben zudem weitergehende Listen mit operativen Eingriffen verabschiedet, die in der Regel nur noch ambulant vergütet werden.
Die Ambulantisierung entspricht einem weltweiten Trend und macht sowohl aus volkswirtschaftlicher Perspektive als auch aus Patientensicht Sinn. Deshalb unterstützt Hirslanden diese Entwicklung. Für jede Klinik wird eine optimale Lösung gesucht, um ambulante Eingriffe effizient vornehmen zu können, sei es in separaten Einheiten (ambulante Operationszentren) oder innerhalb der bestehenden Infrastruktur. Die ambulanten Tarife sind jedoch nicht kostendeckend, was die positive Entwicklung von stationär zu ambulant behindert. Erforderlich sind deshalb kostendeckende ambulante Tarife.
Co-Leiterin Public Affairs
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