Am 18. Januar 2023 hat das Kantonsgericht Basel-Landschaft entschieden, dass der Baselbieter Ärztestopp rechtswidrig ist. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Der Befund des Gerichts ist eindeutig: Die Kantone müssen den Ärztestopp in einem Gesetz regeln.

Im Frühling 2022 erliessen die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf dem Verordnungsweg einen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in acht Fachgebieten. Damit griffen sie massiv in die Wirtschaftsfreiheit der Ärzteschaft ein.

Nun hat das Kantonsgericht sein Urteil schriftlich begründet. Der eingeschlagene Weg über eine Verordnung des Regierungsrates entbehrt der nötigen gesetzlichen Grundlage. Nach dem Legalitätsprinzip sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Gesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die Einschränkung verfassungsmässiger Rechte sowie die grundlegenden Bestimmungen über Rechte und Pflichten von Personen.

Im Rahmen der Zulassungsteuerung haben die Kantone über solche grundlegenden und wichtigen Bestimmungen zu befinden. Deshalb sind diese in der Form eines Gesetzes zu erlassen. Hierfür ist der ordentliche parlamentarische Prozess zu durchlaufen und allenfalls ein Referendum durchzuführen. Das Kantonsgericht hält weiter ausdrücklich fest, dass die zweijährige Übergangszeit den Kantonen genügend Zeit bietet, sich entsprechend vorzubereiten. Für Notverordnungsrecht bestehe kein Anlass.

Mit dem Urteil wird im Gesundheitswesen die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze, insbesondere des Legalitäts- und Demokratieprinzips sowie der Gewaltenteilung, unterstrichen. Hirslanden freut sich vor allem auch für die jungen Ärztinnen und Ärzte, die eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung ermöglichen. Ihre Rechte werden mit dem ergangenen Urteil besser gewahrt. Sollen sie zukünftig in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden, bedarf es hierfür eines ordentlichen Gesetzgebungsprozesses.

Eine ausführliche Zusammenfassung des schriftlichen Urteils finden Sie hier.
Das schriftlich begründete Urteil finden Sie in der Beilage sowie hier.

Über Hirslanden

Hirslanden steht für eine qualitativ hochstehende, verantwortungsbewusste, vom einzelnen Menschen selbstbestimmte sowie effiziente integrierte Gesundheitsversorgung. Von der Geburt bis ins hohe Alter sowie von der Prävention bis zur Heilung – jederzeit, physisch und digital – konzentriert sich die Hirslanden-Gruppe gemeinsam mit privaten und öffentlichen Kooperationspartnern auf die Weiterentwicklung des «Continuum of Care».

Hirslanden differenziert sich im Markt als Systemanbieter mit erstklassiger medizinischer und Service-Qualität – gewährleistet durch hoch qualifizierte selbstständige Fachärztinnen und Fachärzte mit langjähriger Erfahrung, eine exzellente Pflege und erstklassige Services. Interdisziplinäre medizinische Kompetenzzentren, spezialisierte Institute und kompetente Kooperationspartner ermöglichen eine optimale und individuelle Diagnostik und Behandlung auch hochkomplexer Fälle sowohl stationär als auch ambulant.

Die Hirslanden-Gruppe umfasst 17 Kliniken in 10 Kantonen, viele davon mit einer Notfallstation. Sie betreibt zudem 5 ambulante Operationszentren, 18 Radiologie- und 6 Radiotherapieinstitute. Die Gruppe zählt 2 515 Partnerärztinnen und Partnerärzte sowie 11 025 Mitarbeitende, davon 551 angestellte Ärztinnen und Ärzte. Hirslanden ist das grösste medizinische Netzwerk der Schweiz und weist im Geschäftsjahr 2021/22 einen Umsatz von 1 885 Mio. Franken aus. Per Stichtag 31.03.2022 wurden in der Gruppe 109 624 Patientinnen und Patienten an 472 301 Pflegetagen stationär behandelt. Der Patientenmix setzt sich aus 51,3 % grundversicherten Patientinnen und Patienten, 28,2 % halbprivat und 20,5 % privat Versicherten zusammen. Die Hirslanden-Gruppe formierte sich 1990 aus dem Zusammenschluss mehrerer Kliniken und ist seit 2007 Teil der internationalen Spitalgruppe Mediclinic International plc, die an der Londoner Börse kotiert ist.

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