Die Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie ist eine Subdisziplin der Psychiatrie und Psychotherapie, welche sich um Patienten kümmert, die in einem Akutspital, einer Rehabilitationsklinik oder einer Pflegeeinrichtung behandelt werden, und neben ihrer körperlichen Grundkrankheit ein psychisches oder psychiatrisches Leiden aufweisen.
Die Konsiliarpsychiatrie im engeren Sinne umfasst die diagnostische und therapeutische Beratung anderer nicht-psychiatrischer medizinischer Disziplinen in psychiatrischer und psychotherapeutischer Hinsicht.
Die Liaisonpsychiatrie bezeichnet das ständige, integrierte und institutionalisierte Mitwirken des Psychiaters in einem Spital oder einer Abteilung, die primär körperlich erkrankte Menschen behandeln. Liaisonpsychiatrie-Einrichtungen sind zum Beispiel in Schmerzkliniken, in der Intensiv- oder Transplantationsmedizin, auf onkologischen Stationen oder in Dialyseabteilungen anzutreffen.
Die Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie berücksichtigt und versteht die komplexen Interaktionen von psychologischen, sozialen und biologischen Faktoren, welche gemeinsam den Verlauf einer Erkrankung und den Behandlungsplan bestimmen. Das Ziel der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie ist die optimale Erfassung und Behandlung psychisch kranker Patienten in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören die frühzeitige Erkennung, die Prävention, die Diagnose und die Behandlung von psychischen Störungen sowie – falls notwendig– die Zuweisung der Patienten an psychiatrische Versorgungsangebote.