Die Klinik Hirslanden ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.
Privatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei privatversicherten Patientinnen und Patienten fordert die Klinik eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse oder Unfallversicherung und beim Kanton an. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist unter Umständen vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen Vorbehalte und Spitalwahleinschränkungen bei Ihrer Police bekannt sind.
Die Kostenabrechnung erfolgt gemäss unseren Verträgen mit den Krankenkassen und dem geltenden Tarifsystem. Die Rechnungen versenden wir in der Regel direkt an die Krankenkasse. Ihr Arzt (z.B. der Operateur) stellt Ihnen das Honorar direkt in Rechnung.Für Ihre Extras (z.B. Zimmerservice, Telefonkosten, Besuchermahlzeiten usw.) erhalten Sie nach Ihrem Austritt eine separate, detaillierte Rechnung.
Ambulante Behandlungen
Die Kosten für ambulante Behandlungen oder teilstationäre Klinikaufenthalte werden durch die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung übernommen (abzüglich Franchise).
Je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung, müssen sie mit einem Selbstbehalt rechnen.
Halbprivatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei halbprivatversicherten Patientinnen und Patienten fordert die Klinik eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse oder Unfallversicherung und beim Kanton an. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist unter Umständen vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen Vorbehalte und Spitalwahleinschränkungen bei Ihrer Police bekannt sind.
Die Kostenabrechnung erfolgt gemäss unseren Verträgen mit den Krankenkassen und dem geltenden Tarifsystem. Die Rechnungen versenden wir in der Regel direkt an die Krankenkasse. Ihr Arzt (z.B. der Operateur) stellt Ihnen das Honorar direkt in Rechnung.
Für Ihre Extras (z.B. Zimmerservice, Telefonkosten, Besuchermahlzeiten usw.) erhalten Sie nach Ihrem Austritt eine separate, detaillierte Rechnung
Ambulante Behandlungen
Die Kosten für ambulante Behandlungen oder teilstationäre Klinikaufenthalte werden durch die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung übernommen (abzüglich Franchise).
Je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung, müssen sie mit einem Selbstbehalt rechnen.
Allgemeinversicherte Patienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei allen grundversicherten und ausserkantonalen Patientinnen und Patienten fordert die Klinik eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse oder Unfallversicherung und beim Kanton an. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist unter Umständen vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen.
Ein Depot ist nicht erforderlich für Patienten, die in der allgemeinen Abteilung der Klinik behandelt werden und eine schweizerische Grundversicherung des Kantons Zürich oder eines anderen Kantons mit einem Leistungsauftrag haben.
Die Kostenabrechnung erfolgt gemäss unseren Verträgen mit den Krankenkassen und dem geltenden Tarifsystem. Die Rechnungen versenden wir in der Regel direkt an die Krankenkasse. Ihr Arzt (z.B. der Operateur) stellt Ihnen das Honorar direkt in Rechnung.
Für Ihre Extras (z.B. Zimmerservice, Telefonkosten, Besuchermahlzeiten usw.) erhalten Sie nach Ihrem Austritt eine separate, detaillierte Rechnung.
Ambulante Behandlungen
Die Kosten für ambulante Behandlungen oder teilstationäre Klinikaufenthalte werden durch die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung übernommen (abzüglich Franchise).
Je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung, müssen sie mit einem Selbstbehalt rechnen.