Den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Angiologie können Fachärztinnen und Fachärzte mit dem FMH Titel Angiologie erwerben. Dieser Fähigkeitsausweis berechtigt zur Durchführung von diagnostischen oder therapeutischen Röntgenuntersuchungen im tiefen, mittleren und hohen Dosisbereich am Blutgefäss-System. Dazu gehören u.a. das Punktieren von Venen oder Arterien und das Einführen von Kathetern in Blutgefässe unter Durchleuchtungskontrolle sowie die radiographische Darstellung von Arterien oder Venen. Diese Untersuchungen dienen zur Erkennung und zur Behandlung von Gefässverschlüssen oder Durchblutungsstörungen.
Die Weiterbildung im Strahlenschutz gewährleistet, dass die Inhaber dieses Fähigkeitsausweises mögliche Risiken von Röntgenuntersuchungen kennen. Sie sind vertraut mit den gesetzlichen Vorgaben in der Strahlenschutzverordnung des Bundes und gewährleisten, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Bei allen Röntgenuntersuchungen gilt es, die Patienten vor schädigenden Röntgenstrahlen zu schützen und die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Strahlenbelastung einzuhalten. Der Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Angiologie ist eine notwendige Voraussetzung dafür.