Bösartige Tumore der Niere können von verschiedenen Geweben ausgehen. Mit Abstand am häufigsten treten die so genannten Nierenzellkarzinome (auch Nierenkarzinom oder Adenokarzinom der Niere genannt) auf. Sie machen rund 95 Prozent aller Nierentumore aus und gehen meistens von den Zellen der Harnkanälchen (Tubulussystem) aus. Eine Sonderform, etwa 4 Prozent der Tumore, ist das Onkozytom, das zwar bildgebend wie ein Nierenkarzinom erscheint, aber nicht metastasiert.

Sehr viel seltener sind Tumore des Nierenbeckens. Sie gleichen in ihrer Feingewebestruktur den bösartigen Blasen- und Harnleitertumoren und werden deshalb anders behandelt als ein Nierenzellkarzinom.

Darüber hinaus gibt es bösartige Tumore, die nicht vom Nierengewebe ausgehen, wie zum Beispiel Krebserkrankungen des lymphatischen Gewebes (Lymphome) und des Binde- und Stützgewebes (Sarkome). Sie sind, ebenso wie das Nephroblastom, im Erwachsenenalter selten. Das Nephroblastom, auch als Wilms-Tumor bezeichnet, ist eine bösartige Geschwulst der Niere, die fast ausschliesslich bei Kindern unter fünf Jahren auftritt.

Diagnose

Besteht der Verdacht auf Nierenkrebs, leitet die Ärztin, der Arzt alle notwendigen Untersuchungen ein. Mit deren Hilfe kann abgeklärt werden, ob es sich um einen Tumor handelt und wenn ja, welche Tumorart und welches Tumorstadium vorliegen.

Wichtige Untersuchungsschritte zum Nachweis eines Nierenkarzinoms sind:

  • eine körperliche Untersuchung
  • Laboruntersuchungen
  • eine Sonographie
  • eine Computertomographie, eine Magnetresonanztomographie
  • eine Biopsie

Wird tatsächlich Nierenkrebs festgestellt, so können zur endgültigen Sicherung der Diagnose und zur Feststellung der Tumorausbreitung weitere Untersuchungen notwendig sein.

Zu den weiteren Untersuchungsmethoden gehören:

  • eine Röntgenuntersuchung des Brustkorbs
  • eine Skelettszintigraphie

Erst wenn alle notwendigen Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die Ärztin, der Arzt mit der Patientin, dem Patienten gemeinsam entscheiden, welche Behandlungsmassnahmen geeignet sind.

Therapie

Nachdem die Diagnose Nierenkrebs festgestellt und die Art des Tumors sowie das Ausmass der Krebserkrankung bestimmt wurde, stimmt die Ärztin, der Arzt mit der Patientin, dem Patienten ab, welche Behandlungsschritte durchgeführt werden.

Behandlungsmethoden, die für die Therapie eines Nierenkarzinoms in Frage kommen, sind:

  • eine Operation
  • Active Surveillance
  • zielgerichtete medikamentöse Therapien (Targeted Therapies)
  • eine Immuntherapie
  • eine Strahlentherapie
  • die Behandlung eines Rückfalls
  • Schmerzbehandlung

Welche Therapie im individuellen Fall durchgeführt wird, hängt insbesondere davon ab, wie weit fortgeschritten die Erkrankung zum Zeitpunkt der Diagnose ist. Aber auch das Alter und der allgemeine Gesundheitszustand der Patientin, des Patienten werden bei der Wahl der Behandlungsmethode berücksichtigt.

Das wichtigste und entscheidende Verfahren zur Behandlung von Nierenkrebs ist eine Operation. Ziel der Operation ist es, den Tumor vollständig zu entfernen und damit die Krebserkrankung zu heilen. Wenn immer möglich, wird eine nierenerhaltende Operation durchgeführt, bei der nur das erkrankte Tumorgewebe entfernt und der gesunde Anteil der Niere erhalten wird. Eine Operation mit heilender Absicht ist allerdings nur möglich, so lange der Tumor auf die Niere beschränkt ist. Hat die Geschwulst bereits das umgebende Gewebe und die Lymphknoten befallen oder gar Metastasen in anderen Organen gebildet, ist eine Operation meistens nur in Kombination mit anderen Behandlungsmassnahmen sinnvoll. In diesen Fällen kommen in erster Linie zielgerichtete medikamentöse Therapien zum Einsatz. Ob mit diesen Medikamenten ein Nierenkrebs wirklich dauerhaft geheilt werden kann, ist heute noch fraglich. In der Regel wird aber dessen Wachstum verlangsamt bzw. unterbunden.

Nachsorge

Nachdem die medizinische Behandlung der Tumorerkrankung abgeschlossen ist, beginnt die Nachsorge.

Nachsorgeuntersuchungen

Konnte der Tumor durch die Behandlung entfernt werden, so ist es ratsam, sich in regelmässigen Abständen zu einer Nachsorgeuntersuchung einzufinden. Die Untersuchungen werden von einer Urologin, einem Urologen, einer Hausärztin, einem Hausarzt oder von der behandelnden Klinik durchgeführt.

Die Nachsorgeuntersuchungen finden in den ersten beiden Jahren in der Regel alle drei Monate, im dritten und im vierten Jahr alle sechs Monate und danach noch einmal jährlich statt. Eine regelmässige Kontrolle sorgt dafür, dass mögliche Begleit- und Folgeerkrankungen, aber auch eine erneute Tumorbildung, schnell erkannt und behandelt werden können. Wie häufig die Nachfolgeuntersuchungen erfolgen, hängt von der individuellen Situation und vom Krankheitsverlauf der Patientin, des Patienten ab.

Auch Art und Umfang der Nachsorgeuntersuchungen werden auf die individuelle Situation der Patientin, des Patienten abgestimmt. Dabei wird vor allem berücksichtigt, wie weit der Tumor zum Zeitpunkt der Diagnose fortgeschritten war, welche Behandlung durchgeführt wurde und wie hoch das individuelle Risikoprofil ist.

Im Mittelpunkt der einzelnen Nachsorgeuntersuchungen stehen das Gespräch mit der Patientin, dem Patienten, Fragen nach dem Befinden, nach eventuell auftretenden Beschwerden wie Atemnot, Husten, Auswurf, Heiserkeit, Gewichtsverlust und Schmerzen sowie eine gründliche und umfassende körperliche Untersuchung.