Die drei Luzerner Hirslanden-Standorte Klinik St. Anna, St. Anna in Meggen und St. Anna im Bahnhof sind sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen für die Hirslanden Klinik St. Anna in Meggen leicht abweichen können.
Privatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Privatpatientin bzw. Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an den Luzerner Hirslanden-Standorten über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt werden sowohl die Leistungen des Arztes wie auch alle übrigen medizinischen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenversicherung verrechnet. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt. Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Halbprivatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Halbprivatpatientin bzw. Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an den Luzerner Hirslanden-Standorten über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt werden sowohl die Leistungen des Arztes wie auch alle übrigen medizinischen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenversicherung verrechnet. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt. Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Allgemeinversicherte Patienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern ist der stationäre Aufenthalt an den Luzerner Hirslanden-Standorten über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.
Die Rechnung für die medizinischen Leistungen schicken wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.