Wie funktioniert eine Überweisung zur Geburt in die Klinik St. Anna?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um schwangere Frauen zur Geburt in der Klinik St. Anna anzumelden:
1. Anmeldung via Belegarzt
Die Hausärztin oder der Hausarzt meldet die Frau direkt bei der Belegärztin oder dem Belegarzt der Klinik St. Anna an. Diese/r nimmt Kontakt mit der schwangeren Frau auf und vereinbart einen Termin. Nach dem Kontrolltermin meldet die Belegärztin bzw. der Belegarzt die Frau via Patientenplanung in der Klinik St. Anna zur Geburt an.
2. Anmeldung direkt in der Klinik St. Anna
Auch Frauen, die im St. Anna gebären möchten, jedoch nicht in Betreuung bei einem unserer Belegärzte sind, können selbstverständlich in der Klinik St. Anna angemeldet werden. In diesem Fall benutzen Sie dafür bitte das «Anmeldeformular für externe Zuweiser Geburtshilfe», und senden dieses direkt an die Geburtenabteilung
(hebammen.stanna@hirslanden.ch).
Die Hebammen leiten die Anmeldung anschliessend an die Belegärztin oder den Belegarzt weiter, welche/r am errechneten Geburtstermin der Frau Dienst hat. Die Belegärztin oder der Belegarzt nimmt anschliessend Kontakt mit der schwangeren Frau auf und vereinbart einen Termin. Die definitive Geburtsanmeldung erfolgt durch die Belegärztin bzw. den Belegarzt.
Ab welcher Schwangerschaftswoche können Frauen in der Klinik St. Anna gebären?
Ab Schwangerschaftswoche 34/0 ist die Geburt in der Klinik St. Anna möglich. Eine Oberärztin oder ein Oberarzt der Neonatologie ist bei Frühgeburten sowie Zwillingsgeburten anwesend. Bei einem Notfall sind die Fachärztinnen und Fachärzte der Neonatologie 24 Stunden abrufbereit.
Ab welcher Schwangerschaftswoche wird die schwangere Frau zugewiesen?
Die Zuweisung erfolgt meist ab der Schwangerschaftswoche 30.
Welche Laborproben werden durch die Hausärztin/den Hausarzt abgenommen?
Der Strepto-B Abstrich kann ab Schwangerschaftswoche 36 0/7 durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt abgenommen werden. Wir bitten Sie, anschliessend eine Kopie des Abstrichs per Mail an die Geburtenabteilung (hebammen.stanna@hirslanden.ch) zu senden.
Wie lange kann die schwangere Frau von der Hausärztin/dem Hausarzt betreut werden? Wie viele Termine bei der Belegärztin/beim Belegarzt sind sinnvoll?
Die schwangere Frau kann bis zur Geburt oder bis zum errechneten Geburtstermin bei der Hausärztin/beim Hausarzt in Betreuung bleiben. Die Belegärztin/der Belegarzt bietet die schwangere Frau vor der Geburt (ungefähr in der Schwangerschaftswoche 32-36) mindestens einmal zu einem Termin für das gegenseitige Kennenlernen auf.
Können nur zusatzversicherte Frauen in der Klinik St. Anna gebären?
Alle Frauen unabhängig von ihrer Versicherungsklasse sind zur Geburt in der Klinik St. Anna willkommen.
Für wen eignet sich das Angebot der Hebammensprechstunde?
Die Hebammensprechstunde bietet sich für alle schwangeren Frauen mit unauffälligem Schwangerschaftsverlauf an.
Warum sind Kontrollen in der Hebammensprechstunde sinnvoll?
Die Betreuung und Begleitung von schwangeren Frauen mit unauffälligem Schwangerschaftsverlauf ist eine der Hauptkompetenzen von Hebammen. Frauen- und familienzentrierte Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett können umfassend angesprochen werden. Die Beratungsgespräche dienen unter anderem dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und dem Abbau von möglichen Ängsten vor der Geburt.
Ab welcher Woche kann die Hebammensprechstunde besucht werden?
Bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf können Kontrollen im Wechsel zwischen der Ärztin/dem Arzt und der Hebamme stattfinden.
In der Hebammensprechstunde im St. Anna im Bahnhof (4. OG) werden Kontrollen in folgenden Schwangerschaftswochen durchgeführt: 16-18/26-28/34-36. Wir empfehlen ein Vorgespräch mit Kontrolle bei den Hebammen in der Schwangerschaftswoche 36-38.
Alle Informationen zur Hebammensprechstunde der Klinik St. Anna und zur Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.