Zuger Kantonsspital und AndreasKlinik erlassen Zutrittsbeschränkungen für Besucherinnen und Besucher stationärer Patientinnen und Patienten
Im Zuger Kantonsspital und in der AndreasKlinik Cham Zug gelten ab Montag, 16. März 2020 um 8 Uhr Zutrittsbeschränkungen für Besucherinnen und Besucher.
Um Ansteckungen stationärer Patientinnen und Patienten mit dem Coronavirus zu vermeiden, haben Besucherinnen und Besucher keinen Zutritt mehr zu den Patientenzimmern der beiden Spitäler. Dies haben die beiden Spitäler nach Rücksprache mit dem Kantonsarzt gemeinsam so festgelegt, weil in beiden Spitälern die Mehrheit der stationären Patientinnen und Patienten bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus als besonders gefährdete Personen gelten (alle Personen mit Alter über 65 Jahre und jüngere Personen mit chronischen Vorerkrankungen).
Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen, dazu gehören z. B. Partner von Gebärenden, Eltern von minderjährigen Kindern sowie nahe Angehörige von unterstützungsbedürftigen oder sterbenden Menschen.
Diese Einschränkung gilt bis auf Weiteres. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt.
Ansprechpartner für Fragen:
Dr. Matthias Winistörfer, Direktor Zuger Kantonsspital, erreichbar via Zentrale 041 399 11 11
Jonas Zollinger, Direktor AndreasKlinik Cham Zug, erreichbar via Zentrale 041 784 0784