Die Schnelltests werden vom Bund vergütet, jedoch nur, wenn die Kriterien der Teststrategie des Bundes bei den zu testenden Personen erfüllt sind. Schnelltests stehen generell nicht für Selbstzahler ohne Symptome zur Verfügung. Für die Einführung der Schnelltests sind zahlreiche Vorarbeiten in den Testzentren notwendig. Dazu gehören die Anpassung der Prozesse, das Bereitstellen der nötigen Infrastruktur und IT-Systeme sowie die Schulung der Mitarbeitenden.
 

Verfügbarkeit Schnelltests

  • AndreasKlinik Cham Zug: ab Montag, 2. November 2020
  • Zuger Kantonsspital: ab Donnerstag, 5. November 2020

Das Testresultat steht bei den Schnelltests zwar innert 15 Minuten zur Verfügung. Aufgrund der nötigen Vor- und Nachbearbeitung (Abstrich zur Probengewinnung, Aufbereitung der Probe für den Schnelltest, Dokumentation des Ergebnisses, Erfassung der Patientendaten) ist trotz des Schnelltests mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die getesteten Personen werden im jeweiligen Testcenter über die ungefähre Dauer bis zur Bekanntgabe des Resultats informiert.

 

Beide Spitäler weisen hiermit auf die Wichtigkeit hin, dass Personen trotz negativem Testresultat gemäss den Bestimmungen des BAG zu Hause bleiben müssen bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome. Ein negatives Testresultat hebt auch die Quarantäne nicht auf.
 

Informationen zu den Testzentren / Anmeldung

AndreasKlinik Cham Zug

  • Montag – Freitag, 08.00-15.30 Uhr, Samstag und Sonntag, 12.00-15.30 Uhr
  • Testungen nur auf Anmeldung
  • Informationen und Anmeldung: www.andreasklinik.ch/testcenter

 

Zuger Kantonsspital

  • Täglich von 08.00 – 18.00 Uhr (auch an Wochenenden und an Feiertagen)
  • Testungen mit und ohne Anmeldung («Walk-in»)
  • Informationen und Anmeldung: www.zgks.ch/testcenter