Die Handtherapie wird in den Fachgebieten Handchirurgie, Orthopädie, Traumatologie, Rheumatologie und Sportmedizin eingesetzt.

Verletzungen

  • Frakturen
  • Band- und Kapselverletzungen
  • Beuge- und Strecksehnenverletzungen
  • Nervenverletzungen
  • Weichteilverletzungen (z. B. Beiss- und Stichwunden, Infektionen)
  • Sportverletzungen
  • Verbrennungen und Erfrierungen
  • Amputationen und Replantationen

Erkrankungen

  • Rheumatische Erkrankungen (z. B. Arthrose, Chronische Polyarthritis, Weichteilrheumatismus)
  • Weichteilerkrankungen
    (z. B. Sehnenscheidenentzündungen,
    Morbus Dupuytren, Epikondylitis)
  • Ganglien und Tumoren
  • Nervenkompressionssyndrome
    (z. B. Carpaltunnel Syndrom, Thoracic
    Outlet Syndrom)
  • CRPS Typ I und II (Complex Regional Pain Syndrom, Morbus Sudeck)
  • RSI (Repetitive Strain Injury, Überlastungssyndrom)
  • Berufserkrankungen (z. B. Musiker, Sportler)
  • Angeborene Fehlbildungen
  • Durchblutungsstörungen

Ziel der Handtherapie

Das wichtigste Ziel der Handtherapie ist die Wiederherstellung einer möglichst uneingeschränkten Handfunktion und dadurch das Erreichen der grösstmöglichen Handlungsfähigkeit und Selbständigkeit im Alltag, Beruf und Freizeit.

Der Handtherapeut definiert mit dem Patienten die Therapieziele und stellt einen individuellen Behandlungsplan zusammen, welcher dem Heilungsverlauf stetig angepasst wird.

Mögliche Therapieziele:

  • Schmerzreduktion
  • Verbesserung der Beweglichkeit
  • Guter Heilungsverlauf
  • Normalisierung der Sensibilität
  • Muskelaufbau
  • Ergonomie
  • Wiederaufnahme von Alltagstätigkeiten

Anmeldung

In der Handtherapie im HandZentrum Hirslanden Zürich behandeln wir Erwachsene und Kinder mit jeglichen Erkrankungen und Verletzungen an Hand und Ellbogen. Wir arbeiten eng mit den zuweisenden Fachärzten zusammen um unseren Patienten die bestmögliche Therapie anbieten zu können.

Eine Therapiesitzung dauert durchschnittlich 30 bis maximal 60 Minuten. Die Anfertigung von speziell aufwändigen Schienen kann ausnahmsweise etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Es ist in jedem Fall eine vom Arzt unterzeichnete Verordnung für Ergotherapie erforderlich, welche je neun Behandlungen umfasst.

Wir nehmen Ihre Anmeldung gerne per Telefon, Post oder E-Mail entgegen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

 

Therapie und Materialkosten

Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt) und der Unfallversicherungen.

Gemäss Tarifvertrag erfolgt die Rechnungsstellung direkt mit den Kostenträgern.

Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch den Therapeuten abgegeben werden, übernehmen die Versicherer Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 250 Franken pro Jahr.