Vorlage einer Ärztlichen Verordnung für ambulante Ernährungsberatung
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Die zentrale Aufgabe der Ernährungstherapeutinnen im stationären Bereich ist das Erkennen und Behandeln einer drohenden oder bereits bestehenden Mangelernährung. Um einen bestmöglichen Ernährungszustand sicher zu stellen und damit Ihre Genesung zu unterstützen, werden sie bei Eintritt durch die Pflege zu Ihrem Ernährungszustand befragt und ggf. von der Ernährungsberaterin besucht.
Falls Ihnen Ihre Ernährung oder das Speisenangebot in der Klinik Sorge bereitet, melden Sie sich vor oder während des Aufenthaltes bei Ihrem Arzt, der Ernährungstherapie oder bei der Pflege und Hotellerie.
Ein Besuch der Ernährungstherapeutin findet je nach medizinischer Diagnose automatisch oder auf Anmeldung durch Ihren Arzt statt.
Folgende Schwerpunkte können durch die Ernährungstherapie angeboten werden:
Aus Kapazitätsgründen können ambulante Beratungen ausschliesslich für Patientinnen und Patienten der internen Ärzte und der Belegärzte angeboten werden.
Eine ambulante Ernährungsberatung wird durch die Krankenkasse übernommen, wenn eine Verordnung des Arztes mit einer der nachfolgenden Indikationen vorliegt: