Die Hirslanden Kliniken sind Belegarztkliniken. Das heisst, die meisten der bei uns tätigen Fachärzte sind nicht von der Klinik angestellt. Sie sind freiberuflich mit eigener Praxis tätig und nutzen die von uns angebotene Infrastruktur. Grundsätzlich gelangen Sie als Patient in eine Hirslanden Klinik, indem Sie einen an der Klinik akkreditierten Belegarzt aufsuchen, der Sie in einer unserer Kliniken behandelt. Auf der Internetseite der einzelnen Kliniken finden Sie eine Liste dieser Belegärzte.
Grundversicherung
Für nicht Zusatzversicherte sind die Aufnahmebedingungen klinikspezifisch und im Krankenversicherungsbereich ausserdem von kantonalen gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig, sodass nicht überall dasselbe Leistungsangebot zur Verfügung steht. Detailliertere Informationen finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Kliniken unter der Rubrik "Patienten & Besucher".
Hirslanden Kliniken
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AndreasKlinik Cham Zug
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Hirslanden Clinique Bois-Cerf
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Hirslanden Clinique Cecil
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Clinique des Grangettes
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Hirslanden Clinique La Colline
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Hirslanden Klinik Aarau
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Hirslanden Klinik Birshof
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Hirslanden Klinik Im Park
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Hirslanden Klinik Linde
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Hirslanden Klinik Am Rosenberg
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Hirslanden Klinik Beau-Site
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Klinik Hirslanden Zürich
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Hirslanden Klinik Permanence
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Hirslanden Klinik St. Anna
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Hirslanden Klinik Stephanshorn
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Hirslanden Salem-Spital
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St. Anna in Meggen
Zusatzversicherung
Sind Sie zusatzversichert (Halbprivat oder Privat), steht Ihnen das gesamte Leistungsangebot der Kliniken und Belegärzte mit allen Vorteilen zur Verfügung.
Zusatzversicherungen verfügen jedoch über verschiedene Angebote, die zum Teil wesentliche Einschränkungen in Ihrer persönlichen Wahlfreiheit aufweisen. So schränken beispielsweise einige Produkte einerseits mit vorgegebenen Spitallisten die freie Spitalwahl ein oder andererseits mit Ärztelisten die freie Arztwahl. Wer also Wert darauf legt, vom Arzt und von einer Klinik seiner Wahl behandelt zu werden, sollte darauf achten, eine Zusatzversicherung ohne Einschränkungen abzuschliessen.
Kostenübernahme
Die Kostenübernahme hängt von der Art und vom Umfang der jeweiligen Untersuchung oder Behandlung ab. Generell muss man unterscheiden, ob eine Untersuchung oder Behandlung medizinisch indiziert ist oder nicht (wie z.B. rein ästhetische Eingriffe). Medizinisch indizierte Untersuchungen und Behandlungen stellen grundsätzlich versicherte Leistungen dar.
Verfügen Sie über eine entsprechende Versicherungsdeckung, werden sowohl Beratungsgespräche, Untersuchungen, Operations- und weitere Klinikleistungen als auch ambulante Vor- oder Nachbehandlungen von der Versicherung übernommen und nach den üblichen Tarifen abgerechnet. Handelt es sich um nicht von der Versicherung gedeckte Behandlungen (wie z.B. rein ästhetische Eingriffe), gehen in der Regel alle Kosten zu Ihren Lasten (Beratungsgespräche, Untersuchungen und eigentliche Behandlung).
Aufenthaltsarten
Entsprechend der Dauer Ihres Aufenthalts in einer unserer Kliniken wird zwischen einem ambulanten oder stationären Fall unterschieden. Dies hat direkte Folgen auf die Kostenübernahme durch die Versicherungen.
Notfall
Während 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag gewährleistet Ihnen in vielen Kliniken ein Notfallteam eine rasche und hoch stehende medizinische Behandlung und Pflege. Die Versicherungen vergüten die Leistungen der Notfallversorgung (abzüglich Franchise/Selbstbehalt). Unser Ärzteteam und unser Notfall-Pflegefachpersonal behandeln Sie unabhängig vom Versicherungsstatus.