Der Dünndarm ist zwischen 3 und 5 Meter lang und stellt das wesentliche Resorptionsorgan für die Aufnahme der Nahrung des Menschen dar. Er hat nach neueren Forschungserkenntnissen eine überragende Bedeutung bei der Immunabwehr, weil hier der direkte Austausch mit der Umwelt erfolgt.
Erkrankungen, die zu einer Operation am Dünndarm führen können:
- Dünndarmverschlüsse oder Engstellungen z.B. nach Operationen aufgrund von Verwachsungssträngen (Briden) oder flächigen Verwachsungen (Adhäsionen)
- Dünndarminfarkte bei Embolien, Thrombosen oder Gefässerkrankungen
- Morbus Crohn (Entzündliche Darmerkrankungen)
- Meckelsche Divertikel
- Bösartige Tumore (selten):
- Dünndarmcarcinome
- GIST Tumore
- neuroendokrine Dünndarmcarcinome
- Lymphome
Eingriffe am Dünndarm
Sehr oft können diese Eingriffe mittels minimal-invasiver Chirurgie (Knopflochchirurgie) durchgeführt werden. Die Eingriffe bestehen meist im Lösen von Verwachsungen (Adhäsiolyse, Bridendurchtrennung) und/oder in der Entfernung eines oder mehrerer Dünndarmabschnitte (Dünndarmsegmentresektion). Auch dünndarmsparende Eingriffe bei Verengungen beim Morbus Crohn, sogenannte Strikturoplastiken, kommen zur Anwendung.
Wichtig bei allen diesen Eingriffen ist, sowenig wie möglich und nur soviel als nötig vom Dünndarm zu entfernen. Wenn immer möglich, sollte die Restlänge mindestens 2 m betragen. Bei 1 m oder weniger kommt es zum Kurzdarmsyndrom (d.h. der Körper kann nicht mehr genügend Nahrung aufnehmen) mit der Folge einer parenteralen Ernährung (Ernährung über Infusionen) und in seltenen Fällen der Dünndarmtransplantation.