Patientenbroschüre ambulanter Aufenthalt
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Nach einem ambulanten medizinischen Eingriff können Patienten in der Regel am gleichen Tag wieder nach Hause. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf Ihrer Untersuchung oder Operation. Bei organisatorischen Fragen kontaktieren Sie das Patientenwesen unter der Telefonnummer +41 31 335 33 66.
Bitte senden Sie uns das Eintrittsformular zu, damit wir rechtzeitig eine Kostengutsprache anfragen können. Wichtig sind die Angaben zu Ihrer Kranken und/oder Unfallversicherung als auch zur Versicherungsdeckung (allgemein, allgemein ganze CH, halbprivat oder privat). Wir empfehlen Ihnen, den Spitaleintritt Ihrer Kranken- und/oder Unfallversicherung direkt zu melden, um im Voraus zu klären, welche Kosten übernommen werden.
Weitere Informationen zur Versicherungsdeckung & Kostenabrechnung
Bitte lesen Sie das Einwilligungsformular und füllen Sie den Anästhesiefragebogen aus und senden Sie uns beides frühzeitig per Post zu. Bei kurzfristigen Eintritten (<7 Tage) bringen Sie bitte beide Formulare direkt ins Spital mit. Für kardiologische Eingriffe muss der Fragebogen nicht ausgefüllt werden.
Bitte füllen Sie vor Ihrem Eintritt die «Checkliste» aus. Um Verzögerungen zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Um Ihre Sicherheit im Hinblick auf Ihre Medikation bestmöglich zu gewährleisten, bitten wir Sie, Ihre aktuelle Medikationskarte mitzubringen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Medikamente Sie am Morgen vor dem Eingriff einnehmen müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre behandelnde Operateurin bzw. Ihren Operateur.
Bitte nehmen Sie keine Wertsachen oder grössere Geldbeträge in die Klinik mit. Für diese übernehmen die Kliniken keine Haftung.
Ein Spitalaufenthalt kann Anlass sein, sich vertieft mit den eigenen Lebenseinstellungen, Wertvorstellungen, Wünschen sowie Erwartungen und Hoffnungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheit zu befassen.
Wahrscheinlich haben Sie Ihre ganz eigenen Vorstellungen, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie sich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr verständigen können. In solchen Situationen sorgt die Patientenverfügung dafür, dass Ihr persönlicher Wille dem Behandlungsteam bekannt ist und berücksichtigt werden kann.
Sie haben zudem die Möglichkeit, in der Patientenverfügung eine oder zwei Personen anzugeben. Diese Personen vertreten Ihren Willen und entscheiden stellvertretend für Sie, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie die Patientenverfügung ausführlich mit Ihren Vertretungspersonen besprechen und ihnen Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche darlegen.
Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, nehmen Sie bitte eine Kopie mit in die Klinik und geben Sie diese Ihrer Pflegefachperson ab.
Melden Sie sich zum vereinbarten Eintrittszeitpunkt an der Rezeption der Klinik Beau-Site. Anschliessend werden Sie von unseren Fachpersonen in Empfang genommen, für die bevorstehende Untersuchung oder Operation vorbereitet und über die einzelnen Phasen des Eingriffs informiert.
Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, sich mindestens 24 Stunden vorher bei Ihrem behandelnden Arzt abzumelden. Bei kurzfristiger Abmeldung (<24 Stunden) oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, Ihnen eine Unkostenpauschale in Rechnung zu stellen.
Nach ambulanten Eingriffen können Sie, sofern Sie wach, schmerzfrei und in stabilem Zustand sind, nach einigen Stunden nach Hause. Die Klinik sollten Sie nur in Begleitung einer erwachsenen Person verlassen. Innerhalb der ersten 24 Stunden ist das Lenken eines Fahrzeugs untersagt. Wichtige Entscheidungen, die Sie nicht rückgängig machen können (z.B. die Unterzeichnung von Verträgen), sollten Sie nicht an diesem Tag treffen.
Die Notfallversorgung ist in der Klinik Beau-Site unabhängig von Ihrem Wohnkanton und Ihrem Versicherungsstatus in jedem Fall sichergestellt. Die Klinik Beau-Site nimmt Patienten aller Versicherungsklassen auf.
Bitte überprüfen Sie, welche Kosten von der Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden, und lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für die ambulante Behandlung abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Behandlungskosten nach Unfällen werden von Ihrer privaten Unfallversicherung oder derjenigen Ihres Arbeitgebers übernommen.
Patienten ohne Kranken- und/oder Unfallversicherung, mit ungenügender Versicherungsdeckung oder mit einem nicht kassenpflichtigen Eingriff müssen vor Klinikeintritt eine Depotzahlung in der Höhe der vorgesehenen Behandlung leisten. Diese wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
Für die obligatorische Grundversicherung wird die Rechnungsstellung gemäss den gesetzlichen Vorgaben nach dem Ärztetarif (Tarmed) erstellt und direkt an Ihre Kranken- oder Unfallversicherung (tiers payant) zugestellt.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen die Patientendienste von Mo–Do 8–12 / 13–17 Uhr und Fr 8–12 / 13–16 Uhr unter T +41 31 335 72 41.
Die Sicherheit unserer Patienten hat höchste Priorität in all unseren medizinischen und pflegerischen Leistungen. Aus diesem Grund nehmen wir an allen gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherheitsverfahrenteil und unterhalten eigene Verfahren, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Zielsetzungen konzentrieren sich vor allem auf die Verbesserung der Prozessqualität, was die Patientensicherheit erhöht.