Einer der wichtigsten Aspekte in der Brustmedizin ist die Prävention und Vorsorge. Das Brustzentrum Stephanshorn unterstützt durch Beratung, Aufklärung sowie erste diagnostische Untersuchungen das frühzeitige Erkennen von Brustkrebs und anderen Brusterkrankungen.

Abtasten kann Leben retten

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Das regelmässige Abtasten der eigenen Brust und Vorsorgeuntersuchungen beim Gynäkologen helfen, Veränderungen frühzeitig zu erfassen. Tast- oder sichtbare Auffälligkeiten sollten in jedem Fall raschestmöglich ärztlich weiter abgeklärt werden. Sehen Sie sich im Video an, wie Sie Ihre Brust richtig abtasten.

Brust richtig abtasten

Einmal pro Monat sollte jede Frau ihre Brüste selber abtasten. Es ist die einfachste Methode, um Veränderungen der Brust zu erkennen. Bei allfälligen Veränderungen wird eine Kontrolle durch den behandelnden Gynäkologen empfohlen.

Donna-Programm

Frauen zwischen 50 und 70 Jahren werden alle zwei Jahre eingeladen, sich einer Mammographie zu unterziehen (siehe Mammographie-Screening Programm im Kanton St.Gallen). Das Risiko einer Brustkrebserkrankung ist in dieser Altersgruppe am Höchsten. Die Untersuchungskosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ohne Franchisebelastung übernommen, 10% Selbstbehalt gehen zu Lasten der Frauen. Die Auslagen zur Umsetzung des Programms sowie zur Qualitätssicherung und Evaluation finanziert der Kanton St.Gallen.

Dieses Programm ist seit März 2010 aktiv. Als erstes Radiologieinstitut des Kantons konnte die Radiologie der Klinik Stephanshorn die nötigen Anforderungen erfüllen und startete als erste Klinik mit den Untersuchungen in diesem Programm.

Damit das Screening Programm sein Ziel erreicht, muss die Qualität der Untersuchung hoch sein. Neben den apparativen Voraussetzungen ist insbesondere die Qualität der Befundung von ausschlaggebender Bedeutung. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der grösste Schwachpunkt der Mammographie bei der Befundung liegt. Nur etwa 5% der gesamten Fehlbeurteilungen sind auf technische Unzulänglichkeiten zurückzuführen, ca. 10% auf schlecht erfassbare tumorspezifische Veränderungen, über 80% hingegen auf Fehlinterpretationen oder übersehene Befunde. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen, indem der Bundesrat bereits im Juli 1999 eine Verordnung zur Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie erlassen hat.

Weitere Informationen zum Brustzentrum Stephanshorn