Verordnung ambulante Diabetesberatung
PDF | 238.02 KB
Das Team der Diabetesfachberatung unterstützt und schult Menschen mit Diabetes mellitus (Typ 1, Typ 2, Schwangerschaftsdiabetes sowie Spezialformen) für ein selbstbestimmtes Leben mit Diabetes.
Die Diabetesfachberatung ist im stationären sowie ambulanten Bereich tätig. Die Beratung beinhaltet:
Für die ambulante Beratung bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Die Grundversicherung der Krankenkasse vergütet die Kosten der ärztlich verordneten Diabetesfachberatung. Das Formular für die Verordnung finden Sie hier.
Eine optimale Blutzuckereinstellung während des Spitalaufenthalts begünstigt den Heilungsprozess und kann generell das Risiko für diabetesbedingte Spätfolgen vermindern. Die Betreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Ernährungstherapie und der Ärzteschaft.
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten:
7.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 15.00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns von Montag bis Freitag per E-Mail.