Für Personen mit einer privaten oder halbprivaten Krankenversicherung werden die Kosten der innovativen Behandlungsmethode Mako durch die Zusatzversicherung abgedeckt.

Patientinnen und Patienten ohne Privat- oder Halbprivatversicherung haben die Möglichkeit, die Kosten für diese innovative Behandlungsmethode durch eine Zuzahlung (Innovationspauschale) zu decken.