Die Hirslanden Klinik Birshof ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.
Privatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Privatpatientin bzw. Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Birshof über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Die Kosten für alle medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen. Lediglich vereinzelte Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind und Leistungen, welche nicht zu den Pflichtleistungen zählen, werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Diese werden deshalb dem Patienten verrechnet.
Halbprivatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Halbprivatpatientin bzw. Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Birshof über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Die Kosten für alle medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen. Lediglich vereinzelte Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind und Leistungen, welche nicht zu den Pflichtleistungen zählen, werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Diese werden deshalb dem Patienten verrechnet.
Allgemeinversicherte Patienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Baselland ist der stationäre Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Birshof über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Den Patienten ausserhalb des Kantons Baselland, ohne Spitalzusatzversicherung "ganze Schweiz", werden je nach Wohnkantonszugehörigkeit allfällige Mehrkosten aufgrund unterschiedlicher Basispreise verrechnet. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.
Die Rechnung für die medizinischen Leistungen senden wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen. Lediglich vereinzelte Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind und Leistungen, welche nicht zu den Pflichtleistungen zählen, werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Diese werden deshalb dem Patienten verrechnet.
Wichtiger Hinweis zu innova
innova übernimmt seit dem 1.1.2021 keine volle Kostendeckung mehr in den Kliniken der Hirslanden-Gruppe für Versicherte in halbprivaten und privaten Abteilungen.
Dasselbe gilt auch für die Partnerversicherungen der innova: Birchmeier Krankenkasse, vita surselva, sanavals Gesundheitskasse, Cassa da malsauns LUMNEZIANA, KKV Krankenkasse und Krankenkasse Zeneggen.
Selbstverständlich haben alle Patientinnen und Patienten weiterhin Zugang zu unserem Angebot für Allgemeinversicherte.