Das Salem-Spital ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.
Halbprivat- und Privatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Privatpatientin bzw. Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt im Salem-Spital über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Die während Ihrem Spitalaufenthalt erbrachten medizinischen Leistungen sowie Arzthonorare, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 18 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Allgemeinversicherte Patienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Bern ist der stationäre Aufenthalt im Salem-Spital über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.
Die Rechnung für die medizinischen Leistungen schicken wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 18 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.