Die Hirslanden Klinik Stephanshorn ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich.

Die Klinik Stephanshorn steht auf der St.Galler Spitalliste und auf der Appenzell Ausserrhoden Spitalliste. In einzelnen Fachbereichen besteht zudem eine Kooperation mit dem Spital Herisau. Von Appenzell Innerrhoden hat die Klinik den Leistungsauftrag für Geburten und im Fürstentum Liechtenstein für Neurochirurgie, Bewegungsapparat chirurgisch sowie Basispaket Chirurgie und Innere Medizin. Ihre Krankenkasse prüft aufgrund eines Kostenübernahmegesuchs, ob und in welchem Umfang die Krankenkasse für den Klinikaufenthalt aufkommt.

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, sind Sie einer Krankenkasse Ihrer Wahl obligatorisch versichert. Pflichtleistungen vergütet die Krankenkasse im Rahmen dieser Versicherung.

In der Klinik Stephanshorn können Sie sich als Patient jeder Versicherungsklasse behandeln lassen. Voraussetzung ist, dass ein Belegarzt mit uns zusammenarbeitet, der sich mit Ihrer Krankheit auskennt und im entsprechenden Fachgebiet ausgebildet ist.

Die Versicherungsklasse hat keine Auswirkung auf die medizinische Betreuung in der Klinik Stephanshorn. Unterschiede stellen Sie als Patient in den Bereichen Hotellerie und Services fest.

Privatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Privatpatientin bzw. Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Stephanshorn über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Sobald Ihr behandelnder Arzt Sie in der Klinik Stephanshorn für eine Operation angemeldet hat, senden wir Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ein Gesuch um Kostengutsprache für den vorgesehenen Eingriff und Klinikaufenthalt. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen oder der Eingriff zu verschieben. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung.

Persönliche Auslagen wie Telefonkosten, TV oder allfällig entstandene Kosten für Begleitpersonen sind nicht versicherungspflichtig. Bitte begleichen Sie die Kosten beim Austritt am Empfang. 

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Halbprivatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Halbprivatpatientin bzw. Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Stephanshorn über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Sobald Ihr behandelnder Arzt Sie in der Klinik Stephanshorn für eine Operation angemeldet hat, senden wir Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ein Gesuch um Kostengutsprache für den vorgesehenen Eingriff und Klinikaufenthalt. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen oder der Eingriff zu verschieben. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung.

Persönliche Auslagen wie Telefonkosten, TV oder allfällig entstandene Kosten für Begleitpersonen sind nicht versicherungspflichtig. Bitte begleichen Sie die Kosten beim Austritt am Empfang. 

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Allgemeinversicherte Patienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten werden in der Hirslanden Klinik Stephanshorn im Rahmen der Leistungsaufträge mit den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerroden sowie dem Fürstentum Liechtenstein behandelt. Der stationäre Aufenthalt ist über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.

Sobald Ihr behandelnder Arzt Sie in der Klinik Stephanshorn für eine Operation angemeldet hat, senden wir Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ein Gesuch um Kostengutsprache für den vorgesehenen Eingriff und Klinikaufenthalt. Die Klinik fordert für Patienten aller Versicherungsklassen eine Kostengutsprache an. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen oder der Eingriff zu verschieben. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung.

Persönliche Auslagen wie Telefonkosten, TV oder allfällig entstandene Kosten für Begleitpersonen sind nicht versicherungspflichtig. Bitte begleichen Sie die Kosten beim Austritt am Empfang. 

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Fragen?

Fragen zur Kostendeckung, Krankenkasse bzw. Versicherung beantworten unsere Mitarbeitenden der Ertragssicherung gerne:

T +41 44 388 76 61

Die unterschiedlichen Leistungsangebote