Zürich, 29. Oktober 2010: Die Privatklinikgruppe Hirslanden lehnt den Vorschlag des Zürcher Regierungsrates für das neue Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz SPFG ab. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat in ihrem Entwurf die Forderungen des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes KVG nach mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit nur teilweise umgesetzt. Hirslanden stellt sich insbesondere gegen den Stützungsfonds, der neu per 2012 eingeführt werden soll.

Die Privatklinikgruppe Hirslanden hat sich in der Phase der Vernehmlassung ausführlich mit dem Entwurf des neuen Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes SPFG des Kantons Zürich auseinandergesetzt und
erachtet folgende Punkte als besonders kritisch:

  • Die Anforderungen an die Leistungserbringer
  • Die Rolle des Kantons bei der Tarifgenehmigung und –festsetzung
  • Den Stützungsfonds
  • Die Datenerhebung und Datenbearbeitung

Hirslanden kommt in der Analyse zum Schluss, dass sich das neue Spitalgesetz des Kantons Zürich nicht ausreichend an den Vorgaben des Bundesgesetzgebers (KVG) orientiert. Der kantonale Gesetzesentwurf zielt an den Hauptvorgaben des revidierten KVG’s vorbei, nämlich der Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitäler und der Stärkung des Wettbewerbs unter den Leistungserbringern durch die Schaffung eines Spitalbinnenmarktes. Der jetzige Vorschlag der Gesundheitsdirektion ist hingegen stark vom bisherigen System im Kanton Zürich geprägt und weist eine zu hohe Regulierungsdichte aus.

Planwirtschaftliche Ausrichtung

Hirslanden betrachtet es als besonders problematisch, dass sich der Kanton Zürich mittels dem neuen SPFG selber dazu ermächtigen will, in die Tarifgenehmigung und -festsetzung einzugreifen; gemäss KVG jedoch können die Kantone nicht gleichzeitig auch Tarifverhandlungspartner sein. Hirslanden kritisiert weiter, dass das SPFG im Bereich der Planungs- bzw. Auswahlkriterien und der Finanzierungsvorschriften eine planwirtschaftliche und teils KVG-widrige Ausrichtung verfolgt. Auch im Bereich der Erhebung und Bearbeitung von Qualitätsdaten hat der Kanton die Vorgaben des Bundesrechts zu respektieren und keine eigenen Standards zu kreieren. Der Umgang mit medizinischen  Daten von Patienten ist heikel und sollte restriktiv gehandhabt werden.

Gegen Stützungsfonds

Die Privatklinikgruppe Hirslanden lehnt den im Gesetzesentwurf neu definierten Stützungsfonds dezidiert ab. Ein Teil der Gewinne von Spitälern soll via dieses Fonds anderen Spitälern zugute kommen. Dieser Mechanismus entbehrt aus Sicht von Hirslanden jeder gesetzlichen Grundlage, ist wettbewerbsfremd und setzt falsche Anreize. Bei der Spitalplanung geht es einzig um die Leistungen zu Lasten der  obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Vermischung mit dem Zusatzversicherungsbereich ist nicht statthaft, hält Hirslanden in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des neuen Spitalgesetzes des Kantons Zürich fest.

Grundsatzfragen

Die Privatklinikgruppe Hirslanden sucht und pflegt einen offenen und kooperativen Austausch mit den Kantonen. Dazu gehört, dass Hirslanden die Mehrfachrolle der Kantone hinterfragt. Diese sind grösster Anbieter medizinischer Leistungen, beeinflussen die Instrumente Spitalplanung und Praxisstopp und sind zudem eingebunden in das Konkordat der hochspezialisierten Medizin. In diesem Geflecht von Aufgaben und Interessen der öffentlichen Hand sind die neuen Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetze von grösster Bedeutung für alle beteiligten Anspruchsgruppen und insbesondere für die Patienten.

 

Über die Privatklinikgruppe Hirslanden

Die Privatklinikgruppe Hirslanden umfasst 14 Kliniken in 10 Kantonen, zählt 1 482 Belegärzte und angestellte Ärzte und 5 635 Mitarbeitende. Hirslanden ist die führende Privatklinikgruppe der Schweiz und weist im Geschäftsjahr 2009/10 einen Umsatz von 1 134 Mio. Franken aus.

Per Stichtag 31.3.2010 wurden in den 13 Kliniken 73 582 Patienten an 435 240 Pflegetagen stationär behandelt. Der Patientenmix setzt sich aus 29.3 % grundversicherten Patienten, 38.4 % halbprivat und 32.3 % privat Versicherten zusammen.

Hirslanden betreibt insgesamt 9 Notfallstationen und Notfallaufnahmen und trägt zur Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung bei.

Die Privatklinikgruppe Hirslanden steht für erstklassige medizinische Qualität, gewährleistet durch hoch qualifizierte Fachärzte mit langjähriger Erfahrung. Hirslanden differenziert sich im Markt als Systemanbieter: interdisziplinäre medizinische Kompetenzzentren und spezialisierte Institute ermöglichen optimale und individuelle Behandlung auch hochkomplexer Fälle.

Die Privatklinikgruppe Hirslanden formierte sich 1990 aus dem Zusammenschluss mehrerer Privatkliniken und ist seit 2007 Teil der südafrikanischen Spitalgruppe Mediclinic Corporation. 

Kontakt

Portrait Frank Nehlig
Frank Nehlig, Leiter Unternehmenskommunikation
Hirslanden AG
Corporate Office
Boulevard Lilienthal 2
CH-8152 Glattpark