Die Hirslanden AndreasKlinik Cham Zug ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.
Stationärer Klinikaufenthalt
Ihr stationärer Aufenthalt in der Hirslanden AndreasKlinik Cham Zug ist je nach Ihrem Versicherungsstatus durch Ihre Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Privatpatienten, halbprivate Patienten sowie allgemeinversicherte Patienten mit Wohnsitz im Kanton Zug erhalten die medizinischen Leistungen über die Grund- oder Unfallversicherung und gegebenenfalls eine Spitalzusatzversicherung abgedeckt. Bitte beachten Sie, dass für alle Patienten der Eigenanteil durch Franchise und Selbstbehalt zu tragen ist.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt werden die ärztlichen Leistungen und sonstigen medizinischen Behandlungen direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet. Zusätzliche Kosten, wie etwa für Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten, werden Ihnen etwa 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt separat in Rechnung gestellt.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen und Konsultationen, wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen, sind ebenfalls über Ihre Grund- oder Unfallversicherung gedeckt, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am selben Tag verlassen können.
Leistungen nach Versicherungsklassen
Eine detaillierte Auflistung der abgedeckten Leistungen, abhängig von Ihrer Versicherungsklasse, finden Sie hier. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich über die spezifischen Leistungen und etwaige Zusatzkosten zu informieren.